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Widmungen von Ortsstraßen

  • Gemeinde Stulln

Die Gemeinde Stulln gibt bekannt, dass folgend aufgeführte Straßen gem. Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes als öffentliche Straßen gewidmet werden: Im Baugebiet Wiesenweg II die neu gebaute Straße als Ortsstraße „Kornweg“; Die neu gebaute Verlängerung des „Waldwegs“ bis zum „Wiesenweg“ als Ortsstraße „Waldweg“; Der neu gebaute Verbindungsweg vom „Kornweg“ zum „Wiesenweg“ als beschränkt-öffentlicher Weg „Korngassl“ mit der Widmungsbeschränkung nur für Fußgänger und Radfahrer. Die Widmungsverfügungen können bis einschließlich 19.02.2024 während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Zimmer 104, Viktor-Koch-Straße 4, 92521 Schwarzenfeld eingesehen werden. Die Widmungen werden zum 01.02.2024 wirksam.

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