Bekanntmachung 2. Änderung BGS-EWS
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 04. März 2024 die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) beschlossen.
Die Änderung betrifft den Beitragssatz (§ 6 BGS-EWS), die Schmutzwassergebühr (§ 10 BGS-EWS) und die Niederschlagswassergebühr (§ 10a BGS-EWS), welche an die Ergebnisse der neuen Beitrag- und Gebührenkalkulation angepasst werden.
Der Herstellungsbeitrag wird auf
- 1,17 €/m² für die Grundstücksfläche und
- 8,58 €/m² für die beitragspflichtige Geschossfläche festgelegt.
Die Abwassergebühr wird auf
- 0,47 €/m² für Niederschlagswasser und
- 2,46 €/m³ für Schmutzwasser festgesetzt.
Die Änderungssatzung tritt für den Beitragsteil eine Woche nach ihrer Bekanntmachung, für den Gebührenteil rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.