Änderungen zum 01.01.2024 bei Passdokumenten
Zum Jahresbeginn 2024 treten Änderungen in Sachen Passdokumente in Kraft.
Erhöhung der Gebühren für Reisepässe
Zum 1. Januar 2024 steigen die Grundgebühren für einen biometrischen Reisepass für Antragssteller ab 24 Jahren auf 70,00 Euro. Die Gebühr für den biometrischen Reisepass bei Antragsstellern unter 24 Jahren bleibt davon unberührt. Dieser kostet weiterhin 37,50 Euro.
Wegfall der Kinderreisepässe
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Kinderreisepässe können demnach noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Ab dem 01.01.2024 müssen dann für Kinder reguläre biometrische Personalausweise beziehungsweise Reisepässe beantragt werden. Diese sind 6 Jahre gültig, sofern das Kind zweifelsfrei anhand des Lichtbildes identifiziert werden kann. Die Kosten für einen biometrischen Personalausweis belaufen sich auf 22,80 Euro und für den biometrischen Reisepass auf 37,50 Euro.