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Ortsbegehungen durch das Wasserwirtschaftsamt

  • Markt Schwarzenfeld

Im Rahmen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).

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