Sprungziele

Verkehrsregelung für das Faschingstreiben in Stulln

Gemeinde Stulln

Die Gemeinde Stulln weist zur Durchführung des am Sonntag, den 02.03.2025 stattfindenden Faschingstreibens auf notwendige Straßensperrungen, Verkehrsbeschränkungen und Halteverbote hin.

Folgende Straßen sind zum Faschingsumzug für den gesamten Verkehr gesperrt: Lissenthaner Weg (Beginn des Zuges), Hauptstraße (Staatsstraße 2156), Kirchstraße und Schulstraße. Von den Vollsperrungen sind auch alle in die Umzugsstrecke einmündenden Straßen betroffen.

Auf der gesamten Umzugsstrecke ist am Sonntag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr das Halten verboten. Die Besucher werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den ausgeschilderten Parkplätzen abzustellen.

Die Hauptstraße (St 2156) ist nach dem Umzug bis zum Montagvormittag bis ca. 12 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Sperrung der Hauptstraße ist nach dem Umzug aus Gründen der Sicherheit erforderlich, da viele Faschingsbesucher die Straße überqueren und sich im Bereich des Gasthauses Bodensteiner und der alten Kirche auch auf der Fahrbahn aufhalten.

Bedingt durch die Sperrung können die Bushaltestellen „Am Berg“ und „Hauptstraße“ am Montagvormittag den 03.03.2025 nicht angefahren werden. Busreisende werden um Zustieg an der Bushaltestelle in Grafenricht gebeten.

Die Zufahrt zur St.-Barbara-Straße ist auch nach dem Umzug nur über den Friedhofweg bzw. von der östlichen Abzweigung der Kirchstraße aus möglich. Ab der Abzweigung des Friedhofwegs ist die St.-Barbara-Straße im Bereich der Parkbuchten vor dem Kirchengrundstück als Sackgasse ausgeschildert, so dass diese Parkplätze nur aus dieser Richtung angefahren und genutzt werden können.

Die Parkplatzstraße wird im Bereich zwischen den Einmündungen Weiherweg und Kirchstraße als Sackgasse beschildert. Des Weiteren ist die Zufahrt zur Kirchstraße aus Richtung Schulstraße nur über den Fischgrubenweg/Tonweg möglich. Ebenso ist die Straße „Hinterm Wirt“ komplett gesperrt.

Zur Freihaltung der Rettungswege sind auch nach Abschluss des Faschingszuges der Dammweg, der Weiherweg sowie Teilbereiche der Kirchstraße für den gesamten Verkehr bis Montag, den 03.03.2025 gesperrt. Für die genannten Straßen wird ein absolutes Halteverbot angeordnet.

Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Zuschauer um Beachtung der Straßensperrungen und Haltverbote und um besondere Vorsicht, Verständnis und Rücksichtnahme.

Nachricht teilen