Keime im Trinkwasser – Abkochgebot

Abkochgebot bleibt bestehen
Leider sind die Ergebnisse der Nachproben nicht so ausgefallen, wie wir es erhofft haben. Die neuen Messwerte haben den Keimbefall in unserem Trinkwasser nun definitiv bestätigt. Es ist uns aber über das Wochenende gelungen, den Herd der Verunreinigung auf den alten Hochbehälter auf dem Westenberg einzugrenzen. Die Kammern 1 und 2 dieses Wasserspeichers werden in Folge dessen derzeit außerplanmäßig komplett entleert und danach gereinigt. Die bestehende Abkochanordnung muss aufrecht erhalten werden. Wie lange, ist aktuell noch nicht abzusehen. Ob zusätzlich noch weitere Maßnahmen, wie eine Chlorung des Leitungswassers erforderlich sind, werden erst die nächsten Wasserproben zeigen. Die forcierte Ursachenforschung sowie alle Maßnahmen, die aktuell ergriffen werden, passieren in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Bitte halten Sie das Abkochgebot weiterhin ein – wir tun gemeinsam mit allen beteiligten Stellen und unter Einsatz aller verfügbarer Ressourcen alles dafür, die Situation so schnell wie möglich zu beheben und zum Normalzustand zurückzukehren.
Ursprüngliche Meldung vom 02.07.2026
Keime im Trinkwasser – Abkochgebot
Eine routinemäßige Wasseruntersuchung an unserem Trinkwassernetz hat an einer von neun Probenahmestellen eine Belastung mit Keimen ergeben. Festgestellt wurden: „Intestinale Enterokokken“ und „Coliforme Bakterien“. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung der Ursachen und der Behebung des Problems.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Wann ist Abkochen notwendig?
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen. Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Was muss nicht abgekocht werden?
Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Wer ist betroffen?
Betroffen von dieser Abkochanordnung sind alle Gemeindeteile, die von der Schwarzenfelder Wasserversorgung versorgt werden. Dies sind
- Schwarzenfeld
- Frotzersricht
- Kögl
- Irrenlohe
- Deiselkühn
- Stulln (alle Ortsteile)
- sowie in der Ortschaft Wohlfest (Gemeinde Fensterbach) folgende Hausnummern:
- Flurstraße 4
- Dürnsrichter Straße 5, 7, 8 und 11
- Forstweg 1, 3 und 22
Gibt es besonders gefährdete Gruppen?
Insbesondere Babys, Kleinkinder, alte und kranke Menschen.
Wie lange gilt die Anordnung zum Abkochen?
Diese Maßnahmen sind so lange einzuhalten, bis die Vorgaben der Trinkwasserverordnung wieder eingehalten werden. Der Zeitraum ist aktuell noch nicht absehbar.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie an Nachbarn weiter.
Auf dem Laufenden bleiben!
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen halten wir sie über unsere Website www.schwarzenfeld.de und unsere Social Media Kanäle auf dem Laufenden. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen ab. Sollten Sie offene Fragen haben, beantworten wir diese gerne per E-Mail an info@schwarzenfeld.de.
FAQs
Sind die Ortsteile, die von der Pretzabrucker Gruppe oder der Nord-Ost-Gruppe Neunburg v. W. versorgt werden, auch betroffen?
Nein! Hier gilt kein Abkochgebot. Welche Schwarzenfelder Ortsteile von welchem Wasserversorger versorgt werden, ist hier zu finden.
Macht das Wasser krank?
Nach aktuellem Stand sind keine Erkrankungsfälle bekannt. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme.
Ab wann kann das Leitungswasser wieder ohne besondere Maßnahmen als Trinkwasser verwendet werden?
Sobald das Gesundheitsamt das Abkochgebot aufhebt. Wenn die Freigabe erteilt ist, werden wir umgehend über unsere Webseite, die Social Media Kanäle und die Presse informieren.
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein. Für Kinder gelten keine besonderen zusätzlichen Maßnahmen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verwendet werden.
Was müssen Schwangere beachten?
Es gelten keine besonderen Empfehlungen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verzehrt und genutzt werden.
Kann man sich mit dem Wasser noch waschen?
Zum Zähneputzen sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden. Für die Körperpflege (waschen, duschen, baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Kann das Wasser auch am Vortag abgekocht werden, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach langsamem Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Kann das Wasser zum Putzen im Haushalt verwendet werden?
Das Wasser kann grundsätzlich verwendet werden. Bei Arbeitsflächen, die zur Lebensmittelherstellung genutzt werden, sollte abgekochtes oder abgepacktes Wasser zur Reinigung verwendet werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Für die Zubereitung von Speisen und Lebensmitteln, die roh gegessen werden (beispielsweise Waschen und Verzehren von Obst und Gemüse), sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für die Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden?
Nein. Es sollte nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Kann das Wasser für Waschmaschinen und Geschirrspüler verwendet werden?
Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte dabei mindestens 40 Grad betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60 Grad spült und trocknet.
Kann eine Kaffeemaschine genutzt werden?
Maschinen, die das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen, können genutzt werden. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist diese nicht bekannt, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser genutzt werden.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Traditionelle Eiswürfel sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Crush- und Würfeleismaschinen sollten während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen verwendet werden?
Nein.
Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck, Geschirr und Gläsern verwendet werden?
Für den genannten Zweck kann das Wasser nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden. DIN 15012 fordert eine Temperatur von 80 bis 85 Grad für die Frischwasser-Klarspülung.
Können Getränke- und Kaffeeautomaten sowie Trinkwassersprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Bei einer Erhitzung von mindestens 82 Grad können Heißgetränkeautomaten dieses Wasser nutzen. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden.
Können Haustiere das Wasser trinken?
Ja. Tiere verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem. Sie können im Regelfall das Wasser aus der Leitung zu sich nehmen. Wasser in der Natur ist schließlich auch nicht keimfrei. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.
Kommen aktuell Desinfektionsmittel zum Einsatz? Wurde im Zuge der aktuellen Maßnahmen gechlort?
Nein.
In welchen Abständen wird das Trinkwasser generell im Normalbetrieb untersucht?
In Deutschland ist die Häufigkeit mikrobiologischer Trinkwasseruntersuchungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt und hängt von der Art, Größe und Nutzung der Anlage ab. Die Häufigkeit mikrobiologischer Untersuchungen für Wasserversorger richtet sich nach der täglich abgegebenen Wassermenge. Die Wasserversorgung Schwarzenfeld gibt täglich rund 2500 bis 3000 m³ Wasser ab, so dass nach den gesetzlichen Vorgaben jeden Monat (in der Regel alle drei bis vier Wochen) eine mikrobiologische Untersuchung durch einen externen unabhängigen Dienstleister erfolgt. Darüber hinaus führen wir zur Qualitätssicherung zu gegebenen Anlässen, wie Rohrbrüchen oder Baumaßnahmen, eigene Tests zur Qualitätssicherung durch. Zu unterscheiden davon sind im Übrigen die sog. chemisch-physikalischen Untersuchungen. Diese analysieren die Inhaltsstoffe und Eigenschaften des Wassers, z. B. den pH-Wert. Hier sind Ergebnisse in der Regel innerhalb weniger Stunden verfügbar.
Wie oft wird das Trinkwasser in der aktuellen Ausnahmesituation untersucht und warum dauert es so lange, bis die Ergebnisse einer neuen Wasserprobe vorliegen?
Begleitend zu den Maßnahmen zur Ursachenforschung und Problembehebung nehmen wir aktuell täglich Proben an bis zu neun unterschiedlichen Stellen und lassen diese von einem unabhängigen Labor prüfen. Der Nachweis von Bakterien und Keimen im Trinkwasser benötigt Zeit. Nach der Probenahme wird das Wasser im Labor auf speziellen Nährmedien bebrütet. Sind Bakterien vorhanden, müssen sie sich zunächst vermehren, damit sie sicher nachgewiesen werden können. Coliforme Bakterien können nach rund 21 Stunden beurteilt werden. Intestinale Enterokokken benötigen jedoch mindestens 44 Stunden Bebrütungszeit. Erst anschließend werden die Ergebnisse fachlich ausgewertet und freigegeben. Deshalb liegen in unserem Fall belastbare Befunde frühestens nach rund zwei bis drei Tagen vor und auch erst dann kann das zuständige Gesundheistamt die nächsten Maßnahmen anordnen bzw. bestehende Anordnungen verlängern oder aufheben.
Stand FAQs: 07.07.2026, 13:55 Uhr