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Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

ILE-Regionalbudget 2027

Gemeinde Schwarzach b. Nabburg

Aufruf der ILE Brückenland Bayern-Böhmen zur Einreichung von Förderanfragen. Es warten bis zu 10.000 € für Kleinprojekte.

Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen hat auch für das Jahr 2027 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz ein Regionalbudget beantragt und die Bewilligung erhalten. Mit bis zu 90.000 EUR Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie 10.000 EUR Eigenmitteln der ILE stehen damit wieder insgesamt bis zu 100.000 EUR für Kleinprojekte in der Region zur Verfügung.

Gefördert werden können Projekte, die zur Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) beitragen und das Brückenland als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum stärken. Dazu zählen beispielsweise Vorhaben, die das bürgerschaftliche Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, die örtliche Infrastruktur verbessern oder zur Grundversorgung und Lebensqualität in unseren Dörfern und Gemeinden beitragen.

Förderanfragen für das ILE-Regionalbudget 2027 müssen bis spätestens Freitag, den 29.01.2027, schriftlich bei der verantwortlichen Stelle „Regionalentwicklung Brückenland Bayern-Böhmen – Südlicher Oberpfälzer Wald – Český les e. V.“, Geschäftsstelle, Nabburger Straße 2, 92526 Oberviechtach, eingegangen sein. Weitere Informationen zum Regionalbudget 2027, den Fördervoraussetzungen sowie der Antragstellung finden Sie auf der Webseite der ILE Brückenland Bayern-Böhmen unter https://www.brueckenland.de/informationen/regionalbudget-2027/.

Interessierte sollten insbesondere den offiziellen Förderaufruf 2027 und das „Merkblatt für Kleinprojektträger“ aufmerksam lesen. Im Förderaufruf sind auch die neun Auswahlkriterien aufgeführt, anhand derer das ILE-Entscheidungsgremium die eingereichten Projekte bewertet.

Es wird empfohlen, Projektideen bereits vor der Antragstellung mit der ILE-Geschäftsstelle zu besprechen. Als Ansprechpartner steht ILE-Regionalmanager Christian Karl unter Telefon 09671/307-18 oder per E-Mail an info@brueckenland.de gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus bietet die ILE Brückenland Bayern-Böhmen an zwei Terminen offene Regionalbudget-Sprechstunden an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und weitere potenzielle Antragsteller haben dabei die Möglichkeit, sich persönlich über das Förderprogramm zu informieren, Fragen zu stellen und erste Projektideen mit dem ILE-Regionalmanager zu besprechen.

Es wird empfohlen, Projektideen bereits vor der Antragstellung mit der ILE-Geschäftsstelle zu besprechen. Als Ansprechpartner steht ILE-Regionalmanager Christian Karl unter Telefon 09671/307-18 oder per E-Mail an info@brueckenland.de gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus bietet die ILE Brückenland Bayern-Böhmen an zwei Terminen offene Regionalbudget-Sprechstunden an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und weitere potenzielle Antragsteller haben dabei die Möglichkeit, sich persönlich über das Förderprogramm zu informieren, Fragen zu stellen und erste Projektideen mit ILE-Regionalmanager Christian Karl zu besprechen. Die Sprechstunden finden an folgenden Terminen statt:

  • Dienstag, 17.11.2026, 17:30 bis 20:30 Uhr Gemeindezentrum Altendorf, Kirchsteig 14, 92540 Altendorf
  • Montag, 23.11.2026, 17:30 bis 20:30 Uhr Zäch-Haus Schönsee, Weidinger Straße 4, 92539 Schönsee

Eine vorherige Anmeldung per E-Mail an info@brueckenland.de ist willkommen, aber nicht erforderlich. Interessierte können auch gerne spontan vorbeikommen. Es besteht darüber hinaus selbstverständlich auch die Möglichkeit unabhängig von den Sprechstunden einen Termin mit Christian Karl zu verabreden.
Die ILE Brückenland Bayern-Böhmen freut sich auch für das Jahr 2027 auf neue Projektideen aus der Region.

Kurzinformation: Fördermodalitäten und Voraussetzungen
- Die förderfähigen Gesamtausgaben eines Kleinprojekts dürfen 20.000 EUR netto nicht übersteigen.
- Das Projekt muss im Gebiet der Brückenland-Kommunen liegen (Ausnahme: Eslarn).
- Zuschuss: bis zu 80 % der tatsächlich entstandenen förderfähigen Nettokosten, maximal 10.000 EUR je Kleinprojekt. Projekte mit einem Förderbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
- Der Projektträger muss die Projektkosten zunächst vollständig vorfinanzieren.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Umsetzung und Prüfung des Durchführungsnachweises.
- Mit dem Projekt darf erst nach Abschluss eines Fördervertrags mit der ILE begonnen werden. Auch verbindliche Bestellungen können als Maßnahmenbeginn gelten.
- Das Kleinprojekt muss einschließlich aller Zahlungen spätestens am 20.09.2027 abgeschlossen sein. Der vollständige Durchführungsnachweis ist bis 01.10.2027 einzureichen.
 

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften, zum Beispiel Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen. Bei wirtschaftlichen Tätigkeiten können zusätzliche beihilferechtliche Unterlagen (De-minimis-Erklärung) erforderlich sein.

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