Grundsteuer: Anzeige von Änderungen

Hat sich bei Ihrem Grundstück etwas geändert?
Dann denken Sie bitte daran: Änderungen wie Anbauten, Abrisse, Flächen- oder Nutzungsänderungen müssen beim Finanzamt angezeigt werden, auch ohne gesonderte Aufforderung. Änderungen eines Jahres müssen bis 31. März des Folgejahres gemeldet werden. Alle wichtigen Infos sind im Flyer des Bayerischen Gemeindetags unter "Downloads" zu finden.