Einsatz bei Eis und Schnee

Was macht der Winterdienst, was die Bürgerinnen und Bürger?
Damit alle sicher zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder zu anderen Terminen kommen, sorgen mehrere Mitarbeitende des Bauhofs jedes Jahr für den Winterdienst. Auch wenn sie bei entsprechendem Wetter täglich und beinahe rund um die Uhr im Einsatz sind, gibt es immer wieder Beschwerden in Form von Anrufen, E-Mails oder wütenden Kommentaren in sozialen Medien. Dabei erfordert es viel Planung und Aufwand, um die Straßen und Wege in einem vernünftigen Zeitraum zu räumen. Eine Herausforderung ist z. B. der Zeitaufwand, der notwendig ist, um das große Gemeindegebiet mit allen 85 km Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen ein einziges Mal zu räumen. Das Bauhofteam ist dabei mit bis zu vier Räumfahrzeugen im Einsatz, aber es ist nicht möglich, alle Straßen gleichzeitig zu räumen.
Ein Punkt, der oft missverstanden wird, ist die allgemeine Räumpflicht der Kommune. Grundsätzlich gibt es keine Räum- und Streupflicht für alle Fahrbahnen. Dies ist eine freiwillige Dienstleistung der Marktgemeinde. Für die Sicherheit ist es uns aber wichtig, diese Aufgabe zu übernehmen und die Hauptverkehrswege so schnell wie möglich zu räumen. Wir können jedoch nicht überall gleichzeitig sein, wodurch es sein kann, dass Nebenstraßen oder Straßen ohne Steigung nachrangig oder auch gar nicht geräumt werden.
Anwohnerinnen und Anwohner müssen Gehbahnen vor ihren Grundstücken werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr von Schnee und Eis befreien und bevorzugt mit Sand oder Splitt bestreuen. Gehbahnen sind entweder die befestigten Gehwege oder dem Fußgängerverkehr dienende Teile am Rand der öffentlichen Straßen in einer Breite von mindestens 1 Meter. Verstöße gefährden Fußgängerinnen und Fußgänger und können rechtliche Folgen haben.
Der Winterdienst arbeitet oft unter schwierigen Bedingungen. Jeder kann seinen Beitrag leisten, indem er die Gehwege vor seinem Haus räumt und Verständnis für die herausfordernde Arbeit zeigt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Fahrzeuge nicht auf Straßen und Wendeplätzen parken, da diese die Räumfahrzeuge behindern. Schnee von Gehwegen sollte nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, da dies den Verkehr gefährdet.
Bitte gehen Sie Ihrer Schneeräumpflicht nach! Nicht geräumte Gehbahnen sind insbesondere für ältere Mitmenschen und solche mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ein großes Problem! Letztlich sollte das Ziel sein, gemeinsam durch die Wintermonate zu kommen – mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung.