Bekanntmachung Plakatierungsverordnung

Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2025 aufgrund des Art. 28 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) eine Verordnung über das Anbringen von Anschlägen, insbesondere Plakaten und Darstellungen durch Bildwerfer in der Öffentlichkeit (Plakatierungsverordnung - PlakatVO) beschlossen.
Mit der Plakatierungsverordnung sollen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern in der Öffentlichkeit Anschläge nur noch an den vom Markt Schwarzenfeld hierfür bestimmten Flächen angebracht werden.
Diese Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre. Die Verordnung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, im Rathaus, Zimmer 104 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.