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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Sie planen ein verfahrensfreies Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 23.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (siehe BayernPortal)
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld