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Überhängende Äste zuschneiden

  • Gemeinde Stulln

Die Gemeinde weist die Grundstückseigentümer auf ihre Pflicht zum Zurückschneiden überhängender Äste und Zweige hin.

Solche Äste stellen eine Gefahr für Autofahrer und Fußgänger dar. Sie sind deshalb so zurückzuschneiden, dass der Straßenraum in seiner gesamten Breite sicher zu begehen und zu befahren ist. Über dem Gehweg sind mindestens 2,50 Meter freizuhalten, über der Fahrbahn 4,50 Meter. Verkehrszeichen dürfen nicht durch Laub oder Äste verdeckt werden. Auch die Hausnummernschilder sind freizuhalten, damit Rettungsdienste im Notfall schnell helfen können.

Unkraut und Gras an den Gehwegen, Straßenrinnen und Bordsteinen sind auch vor unbebauten Grundstücken zu entfernen. Bürgermeister Hans Prechtl appelliert an alle Grundstückseigentümer, ihren Beitrag zu einem sauberen Ortsbild zu leisten.

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