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Neuerlass der Friedhofssatzungen in Stulln

  • Bekanntmachung
  • Gemeinde Stulln
Symbolbild, unsplash.com

Der Gemeinderat der Gemeinde Stulln hat am 21.06.2022 den Neuerlass der Friedhofs- ­und Bestattungssatzung der Gemeinde Stulln sowie der Friedhofsgebührensatzung beschlossen.

Die neue Friedhofs- und Bestattungssatzung tritt am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 25.04.2007 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.11.2015 außer Kraft. Die neue Friedhofsgebührensatzung tritt ebenfalls am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 25.04.2007 in der Fassung der 2. Änderung vom 26.11.2015 außer Kraft. 

Die Grabnutzungsgebühren betragen zukünftig für

  • Kindergräber 320,00 €
  • Einzelgräber 640,00 €
  • Doppelgräber 1.280,00 €
  • Urnenerdgräber 640,00 €
  • Urnennischen 640,00 €
  • Urnengarten 640,00 €

Die Satzungen liegen in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.

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