Bekanntmachung der Kostenersatzsatzung

Der Gemeinderat Schwarzach b. Nabburg hat am 13. März 2023 beschlossen, eine Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Schwarzach b. Nabburg zu erlassen.
Diese Satzung tritt am 01 . April 2023 in Kraft und liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, im Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.