Jungen Menschen werden zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement anregen und hinzuführen.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogen Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung und
- Jugendberatung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld)
Die Gemeinde gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zum Zwecke der Förderung und Unterstützung der örtlichen Jugendarbeit.
Antragsberechtigt sind Jugendgruppen aus der Gemeinde sowie auswärtige Jugendgruppen für Teilnehmer aus der Gemeinde.
Zuschüsse können beantragt werden für Maßnahmen der Jugendarbeit (Jugendbildungsmaßnahmen, Jugendfreizeiten, Internationale Jugendbegegnungen und besondere Aktivitäten), Beschaffung von Arbeitsmaterialien und den Bau, die Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit.
Näheres kann Sie den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für örtliche Jugendarbeit entnommen werden.
Die erforderlichen Anträge sind bis spätestens 15.10. des jeweiligen Jahres beim Kreisjugendring Schwandorf mit den entsprechenden Anlagen (Belege, Teilnehmerliste, etc.) einzureichen.