Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld)Seit 2011 erhebt der Markt Schwarzenfeld eine Abwassergebühr, die in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt ist. Die Schmutzwassergebühr wird nach der verbrauchten Trinkwassermenge berechnet.
Bei der Niederschlagswassergebühr werden die versiegelten Flächen der Grundstücke, von denen das Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt, herangezogen. Näheres hierzu und den Erfassungsbogen für Versiegelungsflächen finden Sie unter "Abwasser; Erhebung von Entwässerungsbeiträgen".