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Gut zu wissen: Alles über Wassergebühren und wie die Preise zustande kommen

Nov. 2024

Im vergangenen Jahr wurden die Menschen vielerorts mit steigenden Wasser- und Abwassergebühren konfrontiert. Die Gebührenanpassungen sind vor allem durch die steigenden Ausgaben im Bereich des Personalwesens und im Energiesektor bedingt. Auch im Bereich der VG Schwarzenfeld mussten die Wasser- und die Abwassergebühren zum Jahreswechsel erhöht werden. Bei der letzten Abrechnung machte sich dies in Form von höheren Abschlagszahlungen bemerkbar. In diesem Artikel sollen die Hintergründe der Gebührensystematik (speziell am Beispiel der Trinkwasserversorgung) grob erläutert werden, damit die Entwicklung bei den Wasser- und Abwasserpreisen besser nachvollzogen werden kann.

Rechtsgrundlagen

Gemäß dem Kommunalabgabengesetz haben die Gemeinden für die Nutzung bestimmter öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren zu erheben. Falls die Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung der Einrichtung verpflichtet sind, soll das Gebührenaufkommen die Kosten für die Einrichtung nicht übersteigen. Man spricht von sogenannten kostendeckenden Einrichtungen. Dazu zählen die Anlagen zur Trinkwasserversorgung und die Anlagen zur Abwasserbeseitigung. Durch den Grundsatz der Kostendeckung soll eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Einrichtung gewährleistet werden, damit ein funktionierender Betrieb dieser existentiellen Daseinsvorsorge sichergestellt ist. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger nicht „über Gebühr“ in Anspruch genommen werden, da hinsichtlich des Wasserbezugs oder der Abwasserbeseitigung keine Wahl des Anbieters besteht. Damit die Kostendeckung möglichst dauerhaft gegeben ist, werden die Gebühren alle 4 Jahre neu kalkuliert. Dadurch können Preiserhöhungen und andere Faktoren, wie z. B. Personalmehrungen, in die Gebühren einberechnet werden. Die kalkulierten Wasser- und Abwassergebühren werden vom zuständigen Gemeinderat bzw. von der zuständigen Verbandsversammlung beschlossen und anschließend mittels kommunaler Satzungen umgesetzt (z. B. Wasserabgabesatzung oder Entwässerungssatzung).

Symbolbild unsplash.com
Gebührenkalkulation

Grob gesagt werden bei der Gebührenkalkulation die Gesamtkosten der jeweiligen Einrichtung durch die „produzierte“ Gesamtmenge (entweder verrechnetes Wasser oder eingeleitetes Abwasser) geteilt. Dadurch erhält man einen Preis pro m³.Vereinfachtes Beispiel anhand Markt Schwarzenfeld: Gesamtkosten für die Wasserversorgung 1.776.000 € : gesamte verrechnete Wassermenge 960.000 m³ = 1,85 €/m³. Die Kosten und die produzierte Menge werden isoliert von allen anderen Haushaltsteilen betrachtet. Für die Wassergebühren kommen also nur Kosten zum Tragen, welche auch im Bereich der Wasserversorgung anfallen. Kostensteigerungen in anderen Bereichen (Abwasserbeseitigung, Kindergarten, Schule, etc.) werden bei der Kalkulation nicht berücksichtigt. Auch die so errechnete Gebühr kommt nur der entsprechenden Einrichtung zugute. Es darf und kann also keine Abwassergebühr erhöht werden, um damit z. B. eine Kindertagesstätte zu bauen. Durch die Gebühr sollen alle Ausgaben des laufenden Betriebes (u. a. Personal-, Unterhalts- und Energiekosten) gedeckt und zusätzlich Geldmittel für Neuinvestitionen beschafft werden. Deshalb werden bei den Gesamtkosten alle laufenden Ausgaben und die sogenannten kalkulatorischen Kosten (Abschreibung des Anlagevermögens und Verzinsung des Anlagekapitals) angesetzt. Die kalkulatorischen Kosten sind eine „rechnerische Größe“. Ihnen stehen keine direkten Ausgaben gegenüber, sondern sie bilden den Werteverlust der Anlage im Rahmen der Nutzungsdauer (Abschreibung) und die Kapitalbindung im Anlagevermögen ab (Verzinsung). Damit Bürgerinnen und Bürger nicht zu viel für die Nutzung der Einrichtung bezahlen müssen und diese auf lange Sicht kostendeckend betrieben werden kann, wird nach einem gewissen Zeitraum geprüft, ob die festgesetzte Gebühr tatsächlich kostendeckend war. Anschließend wird eine neue Gebühr festgesetzt. Bei der neuen Gebühr werden die aktuellen Gesamtkosten (laufende und kalkulatorische Kosten) und die aufgelaufenen Über- oder Unterdeckungen berücksichtigt. Sind die Gebühreneinnahmen höher, als die tatsächlich angefallenen Ausgaben, wirkt sich dies gebührenmindernd auf die neue Gebühr aus. Sind die Gebühreneinnahmen niedriger, als die tatsächlich angefallenen Ausgaben, wirkt sich dies gebührensteigernd auf die neue Gebühr aus. Es gibt also zwei wesentliche Größen für die Berechnung der Gebühren: Zum einen die Gesamtkosten der Einrichtung und zum anderen die verrechnete Wasser- bzw. die eingeleitete Abwassermenge.

Daseinsvorsorge im Bereich der VG

Unter dem Dach der VG Schwarzenfeld gibt es drei große Wasserversorger. Den Markt Schwarzenfeld, die Gemeinde Stulln und den Zweckverband (ZV) zur Wasserversorgung der Pretzabrucker Gruppe, zu dem auch die Gemeinde Schwarzach und die Schwarzenfelder Ortsteile Asbach, Hohenirlach, Holzhaus, Ödhof, Pretzabruck, Schwaig und Traunricht gehören. Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch den Markt Schwarzenfeld, die Gemeinde Stulln und die Gemeinde Schwarzach. Die Kläranlage der Gemeinden Stulln und Schwarzach wird von einem gemeinsamen ZV betrieben. Für die Gebührenerhebung und den „Transport“ des Abwassers zur Kläranlage sind die Gemeinden selbst zuständig.

Markt Schwarzenfeld

Aufgrund diverser gewerblicher Großabnehmer ist die abgegebene Wassermenge beim Markt Schwarzenfeld mit rund 950.000 m³ im Jahr 2023 sehr hoch – was den Wasserpreis an sich und im Vergleich zu anderen Gemeinden günstig macht – jedoch stark schwankend. Die Kosten der Wasserversorgung verteilen sich auf relativ viele m³, was zu einer niedrigeren Gebühr pro m³ führt. Aufgrund der hohen Wasserabgabemenge hat sich der Markt Schwarzenfeld dazu entschieden, die laufende Sanierung der Wasserversorgungsanlagen für rund 18 Mio. Euro über die Gebühren zu finanzieren. Die Sanierungskosten werden im Rahmen der Nutzungsdauer der hergestellten Anlagen über die Gebühren vereinnahmt; die Investitionskosten werden also erst über mehrere Jahre und Jahrzehnte hinweg vereinnahmt. Hätte man die Investitionen über sogenannte Verbesserungsbeiträge finanziert, wären alle Abnehmer zu hohen Einmal- bzw. Ratenzahlungen gemäß ihren anteiligen Grundstücks- und Geschossflächen am gesamten Marktgebiet herangezogen worden. Verbesserungsbeiträge würden sich zwar positiv auf die Liquidität des Marktes auswirken und zu einer niedrigeren Neuverschuldung führen, jedoch hätte diese Art der Finanzierung zu einer finanziellen Mehrbelastung für viele (sparsame) Haushalte geführt, welche nicht so viel Wasser benötigen, wie gewerbliche Großabnehmer, aber anteilig mehr Grundstücks- und Geschossfläche besitzen. Betrachtet man das enorme Investitionsvolumen, welches in die Gebühr eingepreist ist, ist die Gebühr also nach wie vor relativ niedrig.

Gemeinde Stulln

Auch in Stulln wirken sich gewerbliche Großabnehmer auf die abgegebene Wassermenge und somit positiv auf die Gebührenhöhe aus. Die Abgabemenge im Jahr 2023 lag bei rund 180.000 m³. Die Gemeinde Stulln bezieht das Wasser vom Markt Schwarzenfeld und verteilt es anschließend über das gemeindeeigene Leitungsnetz. So lassen sich bei der Gewinnung und Aufbereitung des Wassers Synergieeffekte erzielen. Neben der hohen Abgabemenge und dem Synergieeffekt bei der Gewinnung und Aufbereitung kommt der Gemeinde Stulln die „kompakte“ Gemeindestruktur mit dem großen Hauptort Stulln zugute. Aufgrund dieser Faktoren ist die Wassergebühr auch in Stulln relativ niedrig.

Zweckverband Pretzabrucker Gruppe

Anders und deutlich angespannter ist die Situation bei der Pretzabrucker Gruppe. Zwar erzielt auch der Zweckverband Synergieeffekte bei der Gewinnung und der Aufbereitung des Trinkwassers – er muss jedoch auch ein weitläufiges Leitungsnetz betreiben und unterhalten, z. B. Schwarzach mit mehreren relativ gleichgroßen Ortsteilen. Die jährliche Abgabemenge liegt bei rund 220.000 m³. Beim ZV sind einige Anlagenteile, wie z. B. das Wasserwerk sanierungsbedürftig. Die Gebühren des ZV reichen aktuell lediglich dazu aus, die laufenden Ausgaben zu decken. Anders als beim Markt Schwarzenfeld können größere Investitionen mit dem Gebührenaufkommen nicht (vor-)finanziert werden, da die Rücklagen bzw. der finanzielle Spielraum fehlt. In den folgenden Monaten werden deshalb verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten geprüft, um die Wasserversorgungsanlagen sanieren und so die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.

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