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Neue Verordnung über die Hundehaltung

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  • Gemeinde Stulln
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Bekanntmachung über den Erlass der Verordnung der Gemeinde Stulln über die Hundehaltung

Der Gemeinderat der Gemeinde Stulln hat am 31.01.2023 den Erlass der Verordnung der Gemeinde Stulln über die Hundehaltung beschlossen. Die Verordnung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf. Sie finden sie zusätzlich hier unter "Downloads" und im Homepage-Bereich "Information" unter "Ortsrecht und Satzungen".

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