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Infos zur Bundestags- und Bürgermeisterwahl am 23.02.2025

  • Schwarzach b. Nabburg
Symbolbild unsplash.com

Bürgermeister Urwahl und kurze Fristen bei der Briefwahl

Bürgermeister Urwahl
Für die Bürgermeisterwahl haben die Nominierungsversammlungen in den Ortsteilen keine Kandidaten ergeben. Es kommt daher zu einer sogenannten Urwahl. Das bedeutet, jeder wahlberechtigte Bürger kann den Namen eines Gemeindebürgers auf den Wahlzettel schreiben, den er gerne als Bürgermeister hätte. Gewählt werden können alle Bürger der Gemeinde, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Bei Namensdoppelgängern kann und sollte man soweit bekannt zusätzliche Angaben, wie Geburtsdatum, Wohnort oder Beruf mit auf den Wahlschein schreiben. Die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen gehen am 09.03. in eine Stichwahl, solange keiner von ihnen bei der Urwahl über 50 % der Stimmen erreicht oder den Gang in die Stichwahl ablehnt. 

Kurze Fristen bei der Briefwahl beachten!
Für beide Wahlen können ab 13.01. bis 13.02. Briefwahlunterlagen unter folgendem Link beantragt werden: https://serviceportal.komuna.net/09376163/wahlschein/start  
Alternativ kann man auch auf die Wahlbenachrichtigung warten, die einen schon personalisierten QR-Code zur Beantragung enthält. Für die Briefwahl hat man dieses Mal weniger Zeit als üblich. Der Verwaltung werden die Stimmzettel für beide Wahlen voraussichtlich erst um den 10.02. zur Verfügung stehen und dementsprechend können Briefwahlunterlagen auch erst dann mit der Post verschickt werden. Wer seine Unterlagen dann Mitte Februar bei sich hat, sollte sie bitte gleich ausfüllen und zurückschicken bzw. zum Rathaus bringen und nicht noch mehrere Tage daheim liegen lassen. Es besteht auch die Möglichkeit, bereits an Ort und Stelle im Rathaus Briefwahl zu machen, sobald die benötigten Unterlagen zur Verfügung stehen. 

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