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Digitaler Bauantrag

  • Verwaltungsgemeinschaft
Symbolbild, Foto pixabay.com

Bekanntgabe der neuen Einführung des Digitalen Bauantragsverfahrens; Änderung der Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen

Bisher haben Bauherren und Planer Bauanträge bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht. Der Landkreis Schwandorf wurde in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen und stellt am 01.02.2023 auf das Digitale Antragsverfahren um. Damit geht an diesem Tag die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Bau- und Abgrabungsanträgen von den Gemeinden auf das Landratsamt Schwandorf über. Durch die Neuerung besteht ab dem 01.02.2023 auch die Möglichkeit, durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser bestimmte Verfahren digital über das Bayern-Portal einzureichen. Eine Übersicht, welche Anträge digital eingereicht werden können bzw. welche Anträge wo einzureichen sind, ist anhand der grafischen Darstellung unter "Downloads" dargestellt. Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren in Papierform verbleiben zunächst wie gewohnt bei der Gemeinde. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landkreises unter "Links" zu finden.

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