Bekanntmachung 2. Änderung Wasserabgabesatzung
Der Marktgemeinderat des Marktes Schwarzenfeld hat am 7. Juni 2022 die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) beschlossen.
Die Änderung betrifft die Verbrauchsgebühren (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 BGSWAS), die an das Ergebnis der Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 angepasst werden, sowie Anpassungen in § 12 Gebührenschuldner an die aktuelle Rechtsprechung.
Die Verbrauchsgebühren gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 BGS-WAS erhöhen sich von bislang 0,67 €/m3 auf 0,95 €/m3. Die Änderungssatzung tritt für die Verbrauchsgebühren § 10 Abs. 1 Satz 2 und § 10 Abs. 3 BGS-WAS rückwirkend zum 01 . Januar 2021 in Kraft. Die restlichen Änderungen treten eine Woche nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld, Rathaus, Zimmer 104, zur Einsicht während der allgemeinen Dienststunden auf.