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Anlieferung für das Stullner Johannisfeuer

  • Gemeinde Stulln

Bis zum Abbrennen des Johannisfeuers am 24. Juni kann am Stullner Berg wieder Baum- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes, trockenes Holz abgelagert werden.

Lackierte oder mit Kunststoff überzogene Bretter sowie Altholz aus dem Außenbereich wie Fenster, Zäune oder Balkonbretter sind verboten. Ebenso ist das Johannisfeuer der falsche Ort, um Rasenschnitt, Gartenabfälle oder mit Humus behaftete nicht ausgetrocknete Wurzelstöcke abzulagern. Die Gemeinde appelliert an alle Bürger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, damit diese Möglichkeit der Anlieferung aufrechterhalten werden kann.

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